Ein zentraler Bestandteil meiner Tätigkeit als Strafverteidiger besteht in der Verteidigung gegen Vorwürfe der Sachbeschädigung durch Graffiti. Ich habe schon in jungen Jahren selbst angefangen, Graffitis zu sprühen und bin in der Berliner HipHop-Szene für meinen besonderen Einsatz im Rahmen der Verteidigung gegen Vorwürfe der Sachbeschädigung durch Graffiti bekannt.
Aufgrund meiner besonderen Spezialisierung auf derartige Vorwürfe kann ich insbesondere in Verfahren der sog. „Namenszuordnung“, also der Zuordnung eines Namenskürzels zu exakt einer Person, effektiv den durch Polizei und Staatsanwaltschaft zur Erkenntnis erhobenen Mutmaßungen über die Gepflogenheiten der Graffitiszene begegnen.
In Graffitiverfahren verteidige ich meine Mandant*innen bundesweit, weshalb ich regelmäßig auch in Teile der Bundesrepublik anreise, in denen keine spezialisierten Anwält*innen vorhanden sind. Die Verteidigung in diesen Fällen ist mir eine besondere Herzensangelegenheit. Weitere und detaillierte Informationen zu einzelnen Aspekten der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Sachbeschädigung durch Graffiti nach § 303 Abs. 2 StGB erhalten Sie in einer persönlichen Beratung.
Da ich mich schon seit Jahren beruflich mit der Verteidigung in Graffiti-Verfahren auseinandersetze, war ich vor einigen Jahren im Graffiti-Podcast „Grauwert303“ zu Gast und habe dort ausführlich über sämtliche Rechtsfragen gesprochen. Aus diesem Grund empfehle ich allen Personen mit Interesse für die Thematik diesen Podcast, der (hoffentlich) viele Fragen schon klärt, ohne dass das Gespräch mit mir erforderlich wird:
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