Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger liegt auch im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts. In diesem habe ich schon in meiner Anstellung einige Verfahren erfolgreich absolviert. Damals entstand oft ein Bezug zu kryptierten Messengerdiensten wie „EncroChat“ oder „ANOM“ und der entsprechenden Verwertbarkeit derartiger Erkenntnisse im Strafprozess.
Unabhängig davon, dass aus diesen Ermittlungskomplexen immer noch Verfahren resultieren, weil noch nicht alle der gewonnenen Daten ausgewertet worden sind, ist auch in der Zukunft mit ähnlichen Vorgehensweisen der Ermittlungsbehörden zu rechnen. Hierbei ist für Betroffene wichtig, dass Sie von Anwält*innen verteidigt werden, die in diese Bereiche eingearbeitet sind, die technischen Hintergründe verstehen können und gleichzeitig gewillt sind, gegen den staatlichen Apparat, der seine Quellen und Ermittlungsmethoden gerade in diesem Zusammenhang ungern offenbart, trotz geringerer Kapazitäten anzuarbeiten.
Neue Erfahrungen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts konnte ich sodann im Rahmen meiner Wahlstation bei meinem jetzigen Kollegen Rechtsanwalt Dr. Lammer gewinnen, der seit Jahrzehnten erfolgreich Beschuldigte in derartigen Fällen verteidigt. Auch konnte ich mich im Rahmen dieser Station wissenschaftlich mit dem Konsumentencannabisgesetz („KCanG“) vertraut machen, sodass ich mich in diesem jungen Gesetz bereits besten zu Recht finde.
Ab 2025 kommt dem Gesetz besondere Bedeutung zu, weil ab diesem Zeitpunkt gegenüber der zuständigen Staatsanwaltschaft die Feststellung der Tilgungsfähigkeit nach § 41 Abs. 1 KCanG und damit zusammenhängend die Mitteilung derselben an die Registerbehörde nach § 42 Abs. 1 S. 1 KCanG beantragt werden kann, sodass etwaige Vorverurteilungen von Ihnen aufgrund nunmehr legalem Verhalten nach § 42 Abs. 2 KCanG gelöscht werden. Dies würde ich Ihnen auch empfehlen, damit für Ihre Zukunft kein für Sie nachteiliger Eindruck entsteht, den Sie leicht verhindern können.
Sollten Sie eine Löschung Ihrer Vorstrafen wegen Cannabisbesitzes beantragen wollen, wenden Sie sich gern vertrauensvoll an mich.
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