Ausbildung

Ausbildung

Die Ausbildung juristischen Nachwuchses ist mir ein besonderes Anliegen. Nach all den Strapazen der beiden Staatsexamina und vielen negativen Erfahrungen im Blick auf die entsprechende Lehre kann ich den Bedarf an Förderung junger Jurist*innen und Studierender realistisch einschätzen und bin gedanklich noch nicht weit genug von dieser Zeit entfernt, um entsprechende Strapazen und Missstände zu relativieren oder in einer Mischung aus Selbstgerechtigkeit und Standesdünkel als notwendiges Übel zu deklarieren. Auch bin ich fest davon überzeugt, dass die derzeitige Konzeption der Examina keine sog. „Bestenauslese“ darstellt, sondern einen bestimmten Lerntyp sowie ohnehin schon privilegierte Gruppen weiter privilegiert. Diese gewonnene Erfahrung und Überzeugung auch nach erfolgreichem Abschluss beider Prüfungen nicht zu verdrängen, sollte der Anspruch aller Volljurist*innen sein.

Nachhilfe

Aus diesem Grund habe ich schon kurz nach Ablegung meines Ersten Staatsexamens begonnen, mich als Dozent und Nachhilfelehrer zu betätigen. Diese nebenberufliche Tätigkeit habe ich auch zwischen meinen Examina und während des Referendariats fortgesetzt. Ich habe daher bereits mehrere Jahre Erfahrung mit juristischer Nachhilfe und weiß, worauf es diesbezüglich ankommt, um erfolgreich durch Klausuren, Hausarbeiten und letztlich natürlich die Examina zu kommen. Auch habe ich aufgrund meiner mehrjährigen Tätigkeit zahlreiche Unterlagen, Übungsklausuren und Bücher, die ich im gemeinsamen Unterricht nutzen kann.

Selbst als Rechtsanwalt versuche ich nunmehr, diese Tätigkeit nach Möglichkeit nicht gänzlich aufzugeben. Soweit hieran Interesse besteht, nehmen Sie gern Kontakt auf. Die Kosten richten sich, wie auch bei einer anwaltlichen Tätigkeit (Link zu G), jeweils nach den Anforderungen im Einzelfall. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass ich meine Tätigkeit als Nachhilfelehrer an meinen Fixkosten als Anwalt messen muss, sodass ich nicht jederzeit Nachhilfeschüler*innen annehmen kann.

Praktika & Stationsausbildung

Um motivierten Studierenden nicht nur Wissen, sondern auch praktische Einblicke zu vermitteln, nehme ich regelmäßig Praktikant*innen für die Pflichtpraktika im Studium an. Voraussetzungen hierfür sind zumindest durchschnittliche Noten im Strafrecht und ein überdurchschnittliches Interesse für diese Materie aus Sicht der Strafverteidigung.

Besonders freue ich mich darüber, Referendar*innen im Bereich der Anwalts- oder Wahlstation zu betreuen. Diesen Teil der Ausbildung nehme ich ernst und versuche je nach Bedarf im Einzelfall auch eine Förderung über den normalen Stationsalltag hinaus zu gewährleisten. Im Gegenzug zur Mitarbeit an spannenden (strafrechtlichen) Mandaten und zur fachlichen Unterstützung bspw. im Rahmen des Übens von Aktenvorträgen erwarte ich neben zumindest durchschnittlichen Noten vor allem ein hohes Interesse an der Tätigkeit als selbständiger Rechtsanwalt und Strafverteidiger.

Sowohl für Praktikant*innen als auch für Referendar*innen gilt, dass der Umfang der Betreuung und Betätigung gemeinsam besprochen wird. Bitte geben Sie hierzu in einem etwaigen Anschreiben neben dem genauen Wunschzeitraum auch den Umfang an, in dem Sie Einblicke nehmen und mitarbeiten wollen, damit ich besser abschätzen kann, ob ich Ihnen ein entsprechendes Angebot machen kann.

Kontaktieren Sie uns gerne!